Behandlungskosten
Physiotherapie [alle Kassen]
Krankengymnastik, Manuelle Therapie (auch bei Kiefergelenksproblemen), Lymphdrainage, Beckenbodentraining, Massagen, Kälte- und Wärmetherapie, Elektro- und Ultraschalltherapie.
Bei diesen Anwendungen übernehmen die Krankenkassen die Kosten, sofern sie als Heilmittel ärztlich verordnet wurden. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt in der Regel
10,00 € je Verordnungsblatt (Rezept) und zusätzlich 10 Prozent der Kosten je Anwendung.
Heilpraktikerleistungen
Wir orientieren uns am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und rechnen mit Ihnen auf Wunsch analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Heilpraktikerkosten – es lohnt sich aber, bei Ihrer Krankenkasse genau nachzufragen: Denn Kosten für alternative Heilmethoden werden durch Zusatzangebote der Krankenkassen teilweise übernommen.
Von vielen privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen werden die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung ganz oder teilweise erstattet. Auch hier sollten Sie genau nachfragen, ob und wie hoch erstattet wird.
Die konkreten Kosten richten sich nach der Behandlungsmethode und liegen, auf eine Stunde gerechnet, bei rund 90 €.
